Zwangsversteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 50-18Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 32 K 50-18
Versteigerungstermin:
Mo, den 23.12.2019, 11:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg
Haus 2, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal:
4
Verkehrswert:
84.000,00 EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Dorfstraße 32,
39291
Möckern OT Krüssau
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 24,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Zur Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Krüssau Blatt 267 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 8
Gemarkung Krüssau, Flur 9, Flurstück 580/33
Wohnbaufläche, Landwirtschaft, Wasserlauf, Grünfläche
Dorfstraße 32
Größe: 5.940 m²
Objektbeschreibung:Massives Gebäude (ehemalige Wassermühle), Baujahr um 1900, 1977-1984 entkernt und ausschließlich zu Wohnzwecken (Vierfamilienhaus) umgebaut, von 1997-2008 modernisiert und instandgesetzt, 3/4 unterkellert und 1/4 Gewölbekeller, 4 Wohneinheiten mit je einer Wohnfläche von ca. 60 m², Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten erforderlich.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 25.09.2018 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 84.000,00 €Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.06) während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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