Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 52-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 32 K 52-21
Versteigerungstermin:
Mi, den 17.01.2024, 10:00
Mi, den 17.01.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg
Amtsgericht Burg, Haus 2, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal:
4 - Haus 2
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Schlehenweg 8,
39291
Grabow
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
- Die im Grundbuch von Grabow Blatt 652 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 3
Gemarkung Grabow, Flur 5, Flurstück 53/7
Wohnbaufläche, Schlehenweg 8
Größe: 506 m²
lfd. Nr. 4
Gemarkung Grabow, Flur 5, Flurstück 53/8
Wohnbaufläche, Schlehenweg 8
Größe: 607 m²
Beide vorgenannten Grundstücke stellen eine wirtschaftliche Einheit dar.
Detaillierte Objektbeschreibung:
Mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstücke nebst Doppelgarage, nicht unterkellert, DG ausgebaut, Wohnfläche ca. 165 m², angebauter Wintergarten, Baujahr 1996, Risse in Fußboden und Dacheindeckung.
Verkehrswert: 183.000,00 €
- Das im Grundbuch von Grabow Blatt 707 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Grabow, Flur 5, Flurstück 53/12
Gebäude- und Freifläche, Friedensauer Straße
Größe: 636 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Mit einer Garage bebautes Grundstück, unregelmäßige Grundstücksform, Eckgrundstück, Abstandsflächenbaulast.
Verkehrswert: 19.000,00 €
Die Versteigerungsvermerke wurden am 03.01.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.11 - Haus 2) während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 52/21 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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