Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 55-21

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 32 K 55-21
Versteigerungstermin: Mi, den 26.04.2023, 10:00
Mi, den 26.04.2023, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Burg Amtsgericht Burg, Haus 2, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal: 4
Verkehrswert: 142.000,00 EUR
Objektart: Wohnhaus/Landwirtschaftsflächen
Objektanschrift: Waldhof 2,
39291 Möckern OT Reesdorf

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Reesdorf Blatt 201 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Magdeburgerforth, Flur 2
Flurstück 115/1, Gebäudefläche, Dorfstraße 53, Größe: 770 m²
Flurstück 115/1, Ackerland, Büchenberge, Größe: 30.800 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Ehemalige Hofstelle mit Garten und eingeschossigem, teilunterkellerten (niedrige Deckenhöhe) Wohnhaus (Dachgeschoss ausgebaut, Wohnfläche ca. 169 m², Baujahr ca. 1900), Anbauten, Unterhaltungsstau, Stall- und Garagengebäude, Fläche Grundstück ca. 2.020 m², östlich angrenzendes Grünland ca. 2.340 m², nördlich angrenzendes Ackerland ca. 27.210 m²; Zufahrt über unbefestigte, nicht erschlossene Straße.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 09.12.2021 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 142.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.10/Haus 2) während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 55/21 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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