Zwangsversteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 78-17Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 32 K 78-17
Versteigerungstermin:
Mi, den 20.03.2019, 11:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg
Haus 2, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal:
4
Verkehrswert:
64.000,00 EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Zitzer Straße 10,
39307
Jerichow OT Karow
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 17,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Karow Blatt 1010 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Karow, Flur 9, Flurstück 89/7
Wohnbaufläche, Zitzer Straße 10
Größe: 296 m²
Objektbeschreibung:Eckgrundstück mit Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1880, Wohnfläche ca. 110 m², gering unterkellert, Erdgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss, zwischen 2006 und 2009 teilweise modernisiert - Modernisierung nicht abgeschlossen, derzeit
nicht bewohnbar) und Nebengebäude.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.11.2017 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 64.000,00 €Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.06 Haus 2) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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