Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 15-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 15-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 06.11.2024, 10:00
Mi, den 06.11.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal:
321
Verkehrswert:
26.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Über der Schmalzgrund 14,
06333
Hettstedt
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 14,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung
zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Hettstedt Blatt 6946 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Hettstedt, Flur 30, Flurstück 1064/25
Wohnbaufläche, Über der Schmalzgrund 14
Größe: 410 m²
Objektbeschreibung:
Es handelt sich um ein mit einem einseitig angebauten, teilunterkellerten, eingeschossigen Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss bebautes Grundstück. Das seit längerer Zeit ungenutzte Wohngebäude mit ca. 120 m² Wohnfläche ist um 1900 in Massivbauweise erbaut und komplett modernisierungs-/sanierungsbedürftig. Nebengelass ruinös, kleiner Garten und mögliche Stellfläche vorhanden.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 08.06.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 26.000,00 €
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der geltenden Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte rechtzeitig vor dem Termin zu folgender Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger: Amtsgericht Eisleben
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 - 1307 - 52 K 15/22
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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