Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 19-19
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 19-19
Versteigerungstermin:
Mi, den 31.03.2021, 10:00
Mi, den 31.03.2021, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben
Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal:
321
Verkehrswert:
45.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Berggrenze 40,
06333
Hettstedt OT Altdorf
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 17,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Aufgrund der vorherrschenden Corona-Epidemie muss gegebenenfalls damit gerechnet werden, daß lediglich Bietinteressenten mit nachgewiesener Sicherheitsleistung Zutritt zum Termin gewährt wird, um die Einhaltung der gebotenen Abstandsregeln gewährleisten zu können.
Im Wege der Zwangsvollstreckung
zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Hettstedt Blatt 1786 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 2
Gemarkung Hettstedt, Flur 27, Flurstück 148
Wohnbaufläche, Berggrenze 40
Größe: 373 m²
Bei dem Objekt handelt es sich um ein mit einem in Mauerwerks-/Holzfachwerkbauweise errichteten Einfamilienhaus, Anbau und Garage bebautes Grundstück. Das Wohnhaus mit einer Wohnfläche von 165 m² wurde ab 1997 teilweise modernisiert; es besteht teilweise ein Instandhaltungsrückstau.
Verkehrswert: 45.000,00 €Der Versteigerungsvermerk wurde am 05.06.2019 in das Grundbuch eingetragen.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 125) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und zusätzlich Dienstag von 15 bis 17 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1307 52 K 19/19 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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