Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 23-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 23-22
Versteigerungstermin:
Do, den 25.01.2024, 10:00
Do, den 25.01.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal:
321
Verkehrswert:
45.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Zellergasse 12,
06295
Eisleben
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 14,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
Die im Grundbuch von Eisleben Blatt 1302 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 1
Gemarkung Eisleben, Flur 18, Flurstück 119
Gebäude- und Freifläche, Zellergasse 12
Größe: 289 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Eisleben, Flur 18, Flurstück 120
Gebäude- und Freifläche, Zellergasse 12
Größe: 148 m²
Objektbeschreibung:
Um 1948 errichtetes, einseitig angebautes, teilunterkellertes, eingeschossiges, unbewohntes Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Anbau, Wohnfläche rd. 88,81 m², Modernisierung um 1997 und 2014, gartenseitig einfache Dachterrasse, Unterhaltungsstau.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 25.01.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 45.000,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1 (Gartenland): 6.000,00 €
lfd. Nr. 2 (Einfamilienhaus): 39.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und zusätzlich Dienstag von 15 bis 17 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1307 52 K 23/22 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes