Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 26-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 26-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 17.01.2024, 10:00
Mi, den 17.01.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal:
321
Verkehrswert:
39.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Rampe 9,
06295
Eisleben OT Polleben
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung
zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Polleben Blatt 1334 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Polleben, Flur 4, Flurstück 243/21
Wohnbaufläche, Rampe 9
Größe: 725 m²
Objektbeschreibung:
Einfamilienhaus - kein Versicherungsschutz, Feuchteschäden, Hausschwamm- sowie Schädlingsbefall nicht ausschließbar, bestehender Denkmalschutz, nicht alle Räume beheizbar, enormer Instandhaltungs- und Modernisierungsrückstau, Überbau nicht ausschließbar - Risikoabschlag wurde berücksichtigt, Wohnfläche rd. 165 m².
Der Versteigerungsvermerk wurde am 22.06.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 39.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und zusätzlich Dienstag von 15 bis 17 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Seite Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1307 52 K 26/22 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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