Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 29-19
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 29-19
Versteigerungstermin:
Mi, den 28.04.2021, 10:00
Mi, den 28.04.2021, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben
Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal:
321
Verkehrswert:
135.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Gerbstedter Landstraße 17,
06347
Gerbstedt OT Friedeburg
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Aufgrund der vorherrschenden Corona-Epidemie muss gegebenenfalls damit gerechnet werden, daß lediglich Bietinteressenten mit nachgewiesener Sicherheitsleistung Zutritt zum Termin gewährt wird, um die Einhaltung der gebotenen Abstandsregeln gewährleisten zu können.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Friedeburg Blatt 157 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 2
Gemarkung Friedeburg, Flur 5, Flurstück 166
Wohnbaufläche, Gerbstedter Landstraße 17
Größe: 283 m²
Bei dem Objekt handelt es sich um ein mit einem bewohnten, teilunterkellerten, vermutlich im Jahr 2001 modernisierten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss bebautes Grundstück.
Verkehrswert: 135.000,00 €Der Versteigerungsvermerk wurde am 24.07.2019 in das Grundbuch eingetragen.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 125) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 – 1307 - 52 K 29/19 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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