Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 37-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 37-21
Versteigerungstermin:
Mi, den 08.11.2023, 10:00
Mi, den 08.11.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal:
321
Verkehrswert:
196.000,00
EUR
Objektart:
Gewerbeobjekt
Objektanschrift:
Am Holzrain 1,
06295
Eisleben OT Burgsdorf
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Burgsdorf Blatt 302 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Burgsdorf, Flur 2, Flurstück 250
Mischnutzung mit Wohnen, Am Holzrain 1
Größe: 5.033 m²
Objektbeschreibung:
Ein mit einem Gewerbeobjekt (fleischverarbeitender Betrieb mit 846 m² Nutzfläche) mit Wohneinheit (129 m² Wohnfläche) und Nebengelass (149 m² Nutzfläche) bebautes Grundstück. Hauptgebäude 1986 in Massivbauweise als Bestandteil einer nördlich an das Grundstück anschließenden Schweinemastanlage errichtet, teilunterkellert. Zentralheizungssystem, befestigte Hof- und Wegefläche, grundstücksbezogene Einfriedung inklusive Tür- und Toranlage vorhanden. Lage: 9 km nordöstlich der Lutherstadt Eisleben (Ortsteil). Das Grundstück ist im nachrichtlichen Denkmalverzeichnis für Baudenkmalpflege des Landkreises Mansfeld-Südharz aufgeführt, §§ 9, 14 und 17 DenkmSchG LSA sind zu beachten.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 17.11.2021 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 196.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der geltenden Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte rechtzeitig vor dem Termin zu folgender Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger: Amtsgericht Eisleben
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 - 1307 - 52 K 37/21
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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