Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 38-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 38-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 15.11.2023, 10:00
Mi, den 15.11.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal:
321
Verkehrswert:
30.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Mittelreihe 4a,
06295
Eisleben
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 14,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Eisleben Blatt 4398 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Eisleben, Flur 10, Flurstück 696/1
Gebäude- und Freifläche, Mittelreihe 4a
Größe: 245 m²
Objektbeschreibung:
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein grenzständiges, teilunterkellertes, zweigeschossiges Wohnhaus mit teilausgebautem Dachgeschoss. Das Wohnhaus wurde um 1900 errichtet und um 2000 hinsichtlich des Daches und der Fenster modernisiert. Zudem wurde eine Modernisierung des Innenausbaus begonnen, die jedoch über eine partielle Entkernung nicht hinauskam. Das Wohnhaus kann je nach Nutzungskonzept des Erstehers als Ein-, Zwei- oder kleines Mehrfamilienhaus genutzt werden. Es stehen rd. 207 m² anrechenbare Wohnfläche zur Verfügung. Das rückwärtige Nebengebäude ist baufällig.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 22.07.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 30.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der geltenden Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte rechtzeitig vor dem Termin zu folgender Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger: Amtsgericht Eisleben
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 - 1307 - 52 K 38/22
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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