Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 40-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 40-21
Versteigerungstermin:
Mi, den 14.06.2023, 10:00
Mi, den 14.06.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal:
321
Verkehrswert:
31.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Kreisfelder Gasse 1,
06295
Eisleben
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 19,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Eisleben Blatt 1101 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Eisleben, Flur 10, Flurstück 163/1
Gebäude- und Freifläche, Kreisfelder Gasse 1
Größe: 520 m²
Objektbeschreibung:
Das Grundstück ist mit einem leerstehenden, jedoch aktuell nicht bewohnbaren Einfamilienhaus nebst Nebengebäuden bebaut. Es besteht möglicherweise Einsturzgefahr. Die Hinzuziehung eines Statikers und Bausachverständigen ist zu empfehlen. Das Grundstück liegt im historischen Ortskern der Stadt - archäologisches Flächendenkmal, es bestehen Erhaltungs- und Genehmigungspflichten. Es bestehen zudem weitere Genehmigungspflichten (u.a. bei Abbruch) nach der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Eisleben vom 11.02.1998.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück nur von außen besichtigt werden konnte. Der Zutritt zu Grundstück und Gebäude waren der Sachverständigen nicht möglich.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 22.10.2021 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 31.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag zusätzlich von 15 bis 17 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte rechtzeitig vor dem Termin zu folgender Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger: Amtsgericht Eisleben
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 - 1307 - 52 K 40/21
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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