Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 41-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 41-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 22.11.2023, 10:00
Mi, den 22.11.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal:
321
Verkehrswert:
52.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Wilhelmstraße 10,
06308
Benndorf
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Benndorf Blatt 295 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Benndorf, Flur 3, Flurstück 552/50
Gebäude- und Freifläche
Größe: 425 m²
Objektbeschreibung:
Bewohntes Einfamilienhausgrundstück - Lage: Wilhelmstraße 10 in 06308 Benndorf, Einfamilienhaus als Doppelhaushälfte, einseitig angebaut errichtet, Baujahr ca. um 1920, vermutlich in den 1990er Jahren verschiedene Instandsetzungen und Modernisierungen (vermutlich zumindest Teilsanierung), vermutlich überwiegende Unterkellerung, Erdgeschoss und voll ausgebautes Dachgeschoss mit Spitzboden, Mauerwerksbauweise, geschätzte Gesamtwohnfläche ca. 107 m²,
nach äußerem Anschein wird eine zumindest überwiegende Instandhaltung unterstellt und das eine angemessene/zeitgemäße Nutzung im angenommenen Zustand noch möglich ist; Nebengebäude einseitig angebaut errichtet, Baujahr vermutlich um 1920, Erdgeschoss und Dachgeschoss, Mauerwerksbauweise, eingeschränkte Instandhaltung unterstellt, bei nicht mehr uneingeschränkt funktionstüchtigen Bauteilen, für Lager- und Abstellzwecke vermutlich noch nutzbar.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 22.08.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 52.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der geltenden Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte rechtzeitig vor dem Termin zu folgender Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger: Amtsgericht Eisleben
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 - 1307 - 52 K 41/22
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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