Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 42-20

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 52 K 42-20
Versteigerungstermin: Mi, den 05.07.2023, 10:00
Mi, den 05.07.2023, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Eisleben Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal: 321
Verkehrswert: 123.000,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Neue Straße 12,
06343 Mansfeld

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 15,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Mansfeld Blatt 618 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Mansfeld, Flur 4, Flurstück 66/48
Wohnbaufläche, Neue Straße 12
Größe: 800 m²

Objektbeschreibung:
Mit einem freistehenden, wahrscheinlich nur geringfügig unterkellerten, ca. 1950 erbauten, eingeschossigen Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss sowie ca. 2005 errichtetem, eingeschossigen Anbau bebautes Grundstück. Das bewohnte Gebäude wurde 1995 teilweise modernisiert. Nach äußerem Anschein derzeit befriedigender baulicher Zustand. Fertigstellungsdefizite an den Fassaden, Instandsetzungserfordernisse an den Außenanlagen.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 30.07.2020 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 123.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der geltenden Sprechzeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Die Überweisung sollte rechtzeitig vor dem Termin zu folgender Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger: Amtsgericht Eisleben
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 - 1307 - 52 K 42/20

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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