Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 5-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 5-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 12.04.2023, 11:00
Mi, den 12.04.2023, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal:
321
Verkehrswert:
35.000,00
EUR
Objektart:
Wohnen/Gewerbe
Objektanschrift:
Hauptstraße 48,
06311
Helbra
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Aufgrund der vorherrschenden Corona-Epidemie muss gegebenenfalls damit gerechnet werden, daß lediglich Bietinteressenten mit nachgewiesener Sicherheitsleistung Zutritt zum Termin gewährt wird, um die Einhaltung der gebotenen Abstandsregeln gewährleisten zu können.
Im Wege der Zwangsvollstreckung auf Antrag des Insolvenzverwalters soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Helbra Blatt 2998 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Helbra, Flur 8
Flurstück 257, Mischnutzung mit Wohnen, Hauptstraße, Größe: 99 m²
Flurstück 258, Mischnutzung mit Wohnen, Hauptstraße 48, Größe: 2.163 m²
Objektbeschreibung:
Mit einem sanierungsbedürftigen Wohn- und Geschäftshaus inklusive zwei Nebengelassen bebautes Grundstück. Wohn- und Geschäftshaus Baujahr 1882, aufgeteilt in (drei) Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit, Wohn-/Nutzfläche insgesamt ca. 527 m², massive Durchfeuchtungsschäden, Schimmelbefall.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 02.03.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 35.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der geltenden Sprechzeiten eingesehen werden.
Eine vorherige telefonische Terminabstimmung wird angeregt, um Wartezeiten zu vermeiden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1307 52 K 5/22 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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