Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 5-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 5-23
Versteigerungstermin:
Mi, den 22.05.2024, 10:00
Mi, den 22.05.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal:
321
Verkehrswert:
28.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Ottostraße 33,
06347
Gerbstedt
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Gerbstedt Blatt 2510 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Gerbstedt, Flur 7, Flurstück 805
Wohnbaufläche, Ottostraße 33
Größe: 225 m²
Objektbeschreibung:
Es handelt sich um ein mit einem um 1900 in Massivbauweise errichteten, sanierungsbedürftigen, nicht unterkellerten Einfamilienreihenendhaus als Baudenkmal gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG LSA, - §§ 14 und 17 DenkmSchG LSA sind zu beachten - bebautes Grundstück ohne Grünanlagen. Es sind zwei Garagen vorhanden. Die Wohnfläche des Wohnhauses beträgt ca. 227 m².
Der Versteigerungsvermerk wurde am 09.02.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 28.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der geltenden Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin (
eine Überweisung zwei Wochen vor dem Termin wird angeraten) gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte rechtzeitig vor dem Termin zu folgender Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger: Amtsgericht Eisleben
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 - 1307 - 52 K 5/23
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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