Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 59-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 59-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 15.11.2023, 11:00
Mi, den 15.11.2023, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal:
219
Verkehrswert:
2.601,00
EUR
Objektart:
Gewerbeobjekt
Objektanschrift:
Fortschrittschacht,
06295
Eisleben OT Volkstedt
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 14,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
Die im Grundbuch von Volkstedt Blatt 1576 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 1
Gemarkung Volkstedt, Flur 6, Flurstück 9/2
Industrie- und Gewerbefläche, Fortschrittschacht
Größe: 607 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Volkstedt, Flur 7, Flurstück 28/28
Industrie- und Gewerbefläche, Fortschrittschacht
Größe: 17.142 m²
Objektbeschreibung:
Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück mit wahrscheinlich befestigter Grundstücksfläche (lfd. Nr. 1) und um ein mit einem Gewerbeobjekt (4 massive Gebäude, teils mit erheblichen Feuchtigkeitsschäden) bebautes Grundstück, zum Teil befestigt, teilweise eingefriedet (lfd. Nr. 2). Beide Grundstücke sind Bestandteil des ehemaligen 'Fortschrittschacht I' bzw. 'Wolfschacht', betrieben von 1906 bis ca. 1990.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 30.11.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 2.601,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 2.600,00 €
lfd. Nr. 2: 1,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der geltenden Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte rechtzeitig (mindestens zwei Wochen) vor dem Termin zu folgender Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger: Amtsgericht Eisleben
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 - 1307 - 52 K 59/22
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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