Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 6-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 6-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 18.10.2023, 10:00
Mi, den 18.10.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal:
321
Verkehrswert:
47.500,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Bergmannsweg 4,
06295
Eisleben OT Bischofrode
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 19,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Bischofrode Blatt 1053 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Bischofrode, Flur 3, Flurstück 107/19
Wohnbaufläche, Bergmannsweg 4
Größe: 1.401 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein mit einem um 1920 erbauten, mehrgeschossigen Wohnhaus bebautes Grundstück, welches seit mindestens 2017 vollständig ungenutzt, aber ortsüblich erschlossen ist. Mehrere Nebengebäude (Stall, Schuppenzeile, Unterstand, Laube), die teilweise noch nutzbar sind. Bestehende Baulast 'Grenzabstandfläche' zu Gunsten des Nachbarflurstücks.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.03.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 47.500,00 €
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr (außer Mittwoch) und Dienstag zusätzlich von 15 bis 17 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1307 52 K 6/22 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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