Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Gardelegen / Az:31 K 20-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 31 K 20-21
Versteigerungstermin:
Di, den 28.06.2022, 10:00
Di, den 28.06.2022, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Gardelegen
Amtsgericht Gardelegen, Bahnhofstraße 29 (Eingang Tiedgestraße), 39638 Gardelegen
Saal:
3.03
Verkehrswert:
28.400,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Trüstedt 37,
39638
Gardelegen OT Trüstedt
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Es wird darum gebeten, aus gegebenem Anlass sich kurz vor dem Termin zu erkundigen, welche Voraussetzungen für die Teilnahme am Versteigerungstermin gelten.
Sollte die gesundheitliche Gefahr weiterhin sehr groß sein, kann auch dieser Termin kurzfristig wieder aufgehoben werden, z.B. wenn sich im Vorfeld herausstellt, daß im größten Sitzungssaal des Gerichts aufgrund des Andrangs die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Jävenitz Blatt 1403 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Trüstedt, Flur 1, Flurstück 145/62
Wohnbaufläche, Grünanlage, Trüstedt 37
Größe: 2.600 m²
Das Beschlagnahmegrundstück ist bebaut mit einem eingeschossigen, freistehenden Einfamilienhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss (Baujahr nach Schätzung vor 1950) und zwei Scheunen. Die hintere Scheune befindet sich gemäß den Feststellungen des Sachverständigen in einem ruinösen Zustand und ist bereits teilweise abgängig. Es bestehen mehrseitige Grenzbebauungen, zwei Überbauten an der östlichen Grundstücksgrenze.
Die erste Beschlagnahme erfolgte am 17.09.2021.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 21.09.2021 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 28.400,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Gardelegen (Zimmer Nr. 1.11) Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE33 8100 0000 0081 0015 75
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1206 31 K 20/21 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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