Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Gardelegen / Az:31 K 21-20
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 31 K 21-20
Versteigerungstermin:
Do, den 01.09.2022, 09:00
Do, den 01.09.2022, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Gardelegen
Amtsgericht Gardelegen, Bahnhofstraße 29 (Eingang Tiedgestraße), 39638 Gardelegen
Saal:
1.06
Verkehrswert:
68.400,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Zu den Wiesen 15,
39624
Kalbe (Milde) OT Güssefeld
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Es wird gebeten, sich kurz vor dem Termin zu erkundigen, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme am Versteigerungstermin möglich ist (Corona).
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Güssefeld Blatt 460 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Güssefeld, Flur 2, Flurstück 211/1
Wohnbaufläche, Landwirtschaft, Wasserlauf, Grünfläche, Fließgewässer
Zu den Wiesen 15
Größe: 4.272 m²
Das Grundstück ist bebaut mit einem freistehenden, eingeschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienhaus mit nicht ausgebautem (flach geneigten) Dachgeschoss, Baujahr 1998.
Erste Beschlagnahme war am 20.07.2020.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 28.07.2020 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 68.400,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Gardelegen (Zimmer Nr. 1.10 nach telefonischer Absprache) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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