Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Gardelegen / Az:31 K 24-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 31 K 24-22
Versteigerungstermin: Di, den 27.06.2023, 10:00
Di, den 27.06.2023, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Gardelegen Amtsgericht Gardelegen, Bahnhofstraße 29 (Eingang Tiedgestraße), 39638 Gardelegen
Saal: 3.03
Verkehrswert: 40.900,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Am Sportplatz 6,
38486 Klötze OT Kusey

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 15,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Kusey Blatt 878 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Kusey, Flur 10, Flurstück 793/75
Wohnbaufläche, Am Sportplatz 6
Größe: 1.200 m²

Das Beschlagnahmegrundstück ist bebaut mit einem eingeschossigen, unterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Anbau (Baujahr 1934) sowie einem ehemaligen Stall, einer Scheune und einem Schuppen. Gemäß den Feststellungen des Sachverständigen befindet sich das Einfamilienhaus noch in einem ausreichenden Zustand; der massive Stall mit Satteldach und Wellplattendeckung ist wirtschaftlich überaltert; die Scheune ist wirtschaftlich überaltert und bereits teilweise abgängig.

Erste Beschlagnahme war am 30.08.2022.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 08.09.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 40.900,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Gardelegen (Zimmer Nr. 3.01) Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE33 8100 0000 0081 0015 75
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1206 31 K 24/22 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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