Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Gardelegen / Az:31 K 42-20

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 31 K 42-20
Versteigerungstermin: Mi, den 05.06.2024, 10:00
Mi, den 05.06.2024, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Gardelegen Amtsgericht Gardelegen, Bahnhofstraße 29 (Eingang Tiedgestraße), 39638 Gardelegen
Saal: 3.03
Verkehrswert: 1,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Jävenitzer Chaussee 25,
39638 Gardelegen OT Kloster Neuendorf

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft sollen versteigert werden:

Die im Grundbuch von Kloster-Neuendorf Blatt 775 eingetragenen Grundstücke

lfd. Nr. 1
Gemarkung Kloster-Neuendorf, Flur 3, Flurstück 555
Wohnbaufläche, Jävenitzer Chaussee 25
Größe: 632 m²

lfd. Nr. 2
Gemarkung Kloster-Neuendorf, Flur 3, Flurstück 557
Wohnbaufläche, Landwirtschaft, Jävenitzer Chaussee 25
Größe: 3.121 m²

Das Grundstück lfd. Nr. 1 BVZ ist mit einer zweigeschossigen Stallruine (Baujahr vor 1950) bebaut.
Der bauliche Zustand ist ungenügend. Es sind sofortige umfangreiche Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten notwendig. Die ruinösen Baulichkeiten sind aus sachverständiger Sicht nicht wirtschaftlich sanierungsfähig und besitzen keinen Subtanzwert (Sachwert) mehr, so dass folglich die Freilegung des Bewertungsgrundstücks unterstellt wurde.

Das Grundstück lfd. Nr. 2 BVZ ist mit einem eingeschossigen, einseitig angebauten, teilweise unterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Baujahr vor 1950), einer Scheunenruine und Nebengebäude bebaut.
Der bauliche Zustand des Einfamilienhauses ist mangelhaft, sofortige umfangreiche Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten sind notwendig und lassen ohne diese eine Nutzung nicht zu. Die Scheunenruine und das Nebengebäude sind aus sachverständiger Sicht nicht wirtschaftlich sanierungsfähig und besitzen keinen Substanzwert (Sachwert) mehr, so dass folglich insoweit die Freilegung des Bewertungsgrundstücks unterstellt wurde.

Beide Grundstücke sind augenscheinlich seit einem längeren Zeitraum ungenutzt.

Auf und von beiden Beschlagnahmegrundstücken erfolgte ein sogenannter rechtmäßiger 'Eigengrenzüberbau'. Die Stallruine ist zum Teil auf das Grundstück lfd. Nr. 2 BVZ und das Einfamilienhaus ist teilweise auf das Grundstück lfd. Nr. 1 BVZ überbaut. Zudem besteht ein geringfügiger Überbau vom östlich angrenzenden Grundstück mit der Haus Nr. 27 auf das Grundstück lfd. Nr. 2 BVZ.

Die erste Beschlagnahme war am 14.01.2021.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.01.2021 in das Grundbuch eingetragen.

Gesamtausgebot der Grundstücke lfd. Nr. 1 und 2 BVZ: 1,00 € (symbolischer Wert).
Verkehrswerte:
Grundstück lfd. Nr. 1 BVZ: 1,00 € (symbolischer Wert)
Grundstück lfd. Nr. 2 BVZ: 10.200,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Gardelegen auf der Geschäftsstelle (Zimmer Nr. 1.16) Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE33 8100 0000 0081 0015 75
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1206 31 K 42/20 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bei Einzelgeboten auf das Grundstück lfd. Nr. 1 BVZ und auf das eventuelle Gesamtausgebot ist die Leistung einer Sicherheitsleistung aufgrund des Verkehrswertes von 1,00 € (symbolischer Wert) nicht erforderlich und nicht zu erbringen.

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