Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Gardelegen / Az:31 K 7-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 31 K 7-21
Versteigerungstermin:
Fr, den 01.07.2022, 09:15
Fr, den 01.07.2022, 09:45
Versteigerungsort:
Amtsgericht Gardelegen
Amtsgericht Gardelegen, Bahnhofstraße 29 (Eingang Tiedgestraße), 39638 Gardelegen
Saal:
1.06
Verkehrswert:
695,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Poppauer Straße,
38486
Klötze
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Wegen der eventuell am Terminstag geltenden Corona-Bestimmungen möge man sich bitte kurz vorher informieren.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Klötze Blatt 4744 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 5
Gemarkung Klötze, Flur 17, Flurstück 84
Industrie- und Gewerbefläche, Poppauer Straße 28 A
Größe: 139 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Unbebautes und ungenutztes Grundstück, das nur über angrenzende Grundstücke von der Straße aus zugänglich ist. Für eine Zuwegung ist grundsätzlich das angrenzende Flurstück 85 im Wege des Notwegerechts in Anspruch zu nehmen. Ein dingliches Wegerecht besteht nicht.
Die erste Beschlagnahme war am 31.03.2021.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 31.03.2021 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 695,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Gardelegen (Zimmer Nr. 1.10 nach vorheriger telefonischer Vereinbarung) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE33 8100 0000 0081 0015 75
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1206 31 K 7/21 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Hinweis: Ein kostenpflichtiges Gutachten kann unter dem Az. 31 K 8/21 bestellt werden.
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