Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Gardelegen / Az:31 K 8-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 31 K 8-21
Versteigerungstermin:
Fr, den 01.07.2022, 09:00
Fr, den 01.07.2022, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Gardelegen
Amtsgericht Gardelegen, Bahnhofstraße 29 (Eingang Tiedgestraße), 39638 Gardelegen
Saal:
1.06
Verkehrswert:
3.500,00
EUR
Objektart:
Gewerbeobjekt
Objektanschrift:
Poppauer Straße 28a,
38486
Klötze
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 15,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Es wird gebeten, sich kurz vor dem Termin zu erkundigen, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme am Versteigerungstermin möglich ist (Corona).
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Klötze Blatt 4744 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 6
Gemarkung Klötze, Flur 17, Flurstück 85
Industrie- und Gewerbefläche, Grünfläche, Poppauer Straße 28 A
Größe: 5.803 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Bebaut mit einem Lager-/Werkstattgebäude (freistehendes, eingeschossiges, nicht unterkellertes Lagergebäude, Baujahr 1950), mit einem Sozialtrakt und einem Lagergebäude, ungenutzt. Es besteht kein Gewerbebetrieb. Ehemals als Obst- und Gemüseannahmestelle von 1960 bis 1991 genutzt und somit altlastverdächtige Fläche (Altstandort).
Die erste Beschlagnahme erfolgte am 26.02.2021.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 26.02.2021 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 3.500,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Gardelegen (Zimmer Nr. 1.10) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE33 8100 0000 0081 0015 75
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1206 31 K 8/21 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Hinweis: Das kostenpflichtige Gutachten umfasst die Az. 31 K 7 und 8/21.
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