Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Halberstadt / Az:12 K 26-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 12 K 26-22
Versteigerungstermin: Di, den 23.01.2024, 09:00
Di, den 23.01.2024, 09:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Halberstadt Amtsgericht Halberstadt, Richard-Wagner-Straße 52, 38820 Halberstadt
Saal: 104
Verkehrswert: 102.000,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Bäckergasse 103,
38822 Halberstadt OT Klein Quenstedt

Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Klein Quenstedt Blatt 221 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Klein Quenstedt, Flur 4, Flurstück 371/125
Gebäude- und Freifläche, Bäckergasse 103
Größe: 200 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Teilweise unterkellertes, zweigeschossiges Wohnhaus, Baujahr unbekannt, nebst 1968 errichteten, eingeschossigen Nebengebäude.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 04.07.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 102.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Halberstadt (Zimmer Nr. 126) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag von 14 bis 17 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE06 8100 0000 0081 0015 76
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1210 12 K 26/22 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Informationen zum Gläubiger:
vertreten durch RA Wiesehöfer
Fischmarkt 12b, 38820 Halberstadt
Aktenzeichen: 179/22W02
Telefon: 03941 600994
Telefax: 03941 600997

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