Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Haldensleben / Az:9 K 17-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 9 K 17-22
Versteigerungstermin: Mi, den 23.10.2024, 10:00
Mi, den 23.10.2024, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Haldensleben Amtsgericht Haldensleben, Stendaler Straße 18, 39340 Haldensleben
Saal: 14
Verkehrswert: 148.000,00 EUR
Objektart: Gewerbeobjekt
Objektanschrift: Dorfstraße 36b,
39326 Wolmirstedt OT Mose

Gutachten: Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung auf Antrag des Insolvenzverwalters soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Mose Blatt 352 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Mose, Flur 5, Flurstück 57/12
Industrie und Gewerbe, Dorfstraße 36 B
Größe: 1.371 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück geteilt in Wohnfläche und Gewerbefläche, bebaut mit einer Werkhalle, einem 'Altbau', einem Materiallager, Nebengebäuden und weiteren Nebenfunktionsräumen in einem guten Bau- und Unterhaltungszustand. An der einen Flurstücksgrenze ist das Objekt von zahlreichen Überbauten geprägt. Das Grundstück verfügt über keinen separaten Trinkwasserhausanschluss. Eine Innenbesichtigung ist nicht möglich gewesen und somit fand lediglich eine äußerliche Begutachtung statt.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 10.05.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 148.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Haldensleben (Zimmer Nr. 17) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE65 8100 0000 0081 0015 81
BIC: MARKDEF1810
Dabei muss als Verwendungszweck angegeben werden: 95/4130/11115 1207 9 K 17/22 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Informationen zum Gläubiger:
RA Prof. Dr. Flöther, Magdeburg
Telefon: 0391 5556840
Zeichen: 933.16/ND

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