Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Haldensleben / Az:9 K 30-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 9 K 30-22
Versteigerungstermin: Mo, den 04.12.2023, 08:30
Mo, den 04.12.2023, 09:00
Versteigerungsort: Amtsgericht Haldensleben Amtsgericht Haldensleben, Stendaler Straße 18, 39340 Haldensleben
Saal: 14
Verkehrswert: 197.000,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Bleicher Straße 6,
39326 Niedere Börde OT Samswegen

Gutachten: Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft sollen versteigert werden:
  1. Das im Grundbuch von Samswegen Blatt 387 eingetragene Grundstück

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Samswegen, Flur 5, Flurstück 591/288
    Gebäude- und Freifläche, Bleicher Straße 6
    Größe: 477 m²

    Der Versteigerungsvermerk wurde am 20.12.2022 in das Grundbuch eingetragen.

    Verkehrswert: 174.000,00 €

  2. Das im Grundbuch von Samswegen Blatt 1459 eingetragene Grundstück

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Samswegen, Flur 5, Flurstück 15277
    Grünland, Bleicher Straße 6
    Größe: 346 m²

    Der Versteigerungsvermerk wurde am 20.12.2022 in das Grundbuch eingetragen.

    Verkehrswert: 19.100,00 €
Detaillierte Objektbeschreibung:
Freistehendes Einfamilienhaus mit Nebengebäude und Doppelcarport (Baujahr ca. 1900, Modernisierungsmaßnahmen seit 2003 erfolgt, Wohnfläche ca. 136 m², Bewertung durch Außenbesichtigung, wahrscheinlich befriedigender bis guter Bau- und Unterhaltungszustand).

Gesamtverkehrswert: 197.000,00 €

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Für Überweisungen/Einzahlungen auf das entsprechende Konto sind folgende Angaben erforderlich:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE65 8100 0000 0081 0015 81
BIC: MARKDEF1810
Dabei muss als Verwendungszweck angegeben werden: 1207-95/4130/11115-9 K 30/22; andernfalls ist eine Zuordnung nicht möglich.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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