Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Haldensleben / Az:9 K 38-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 9 K 38-22
Versteigerungstermin:
Di, den 17.09.2024, 14:00
Di, den 17.09.2024, 14:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Haldensleben
Amtsgericht Haldensleben, Stendaler Straße 18, 39340 Haldensleben
Saal:
14
Verkehrswert:
35.800,00
EUR
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
39359
Wegenstedt
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Zur Aufhebung der Gemeinschaft sollen versteigert werden:
Die im Grundbuch von Wegenstedt Blatt 422 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 1
Gemarkung Wegenstedt, Flur 2, Flurstück 78
Landwirtschaft, Töpferbusch
Größe: 4.700 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Wegenstedt, Flur 3, Flurstück 44
Landwirtschaft, Vor dem Sool
Größe: 6.300 m²
lfd. Nr. 3
Gemarkung Wegenstedt, Flur 3, Flurstück 56/1
Landwirtschaft, Vor dem Sool
Größe: 9.700 m²
lfd. Nr. 4
Gemarkung Wegenstedt, Flur 3, Flurstück 332/55
Straßenverkehr, von Wegenstedt nach Mannhausen, K1136
Größe: 187 m²
lfd. Nr. 5
Gemarkung Wegenstedt, Flur 4, Flurstück 68
Landwirtschaft, Kleistücke
Größe: 2.020 m²
lfd. Nr. 6
Gemarkung Wegenstedt, Flur 4, Flurstück 95
Landwirtschaft, Kleistücke und Hagen
Größe: 2.600 m²
Objektbeschreibung:
Es handelt sich um 5 landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und eine Verkehrsfläche (Straßenböschung).
Hinsichtlich der Beschaffenheit wird auf das Gutachten vom 30.01.2024 Bezug genommen, welches bei Gericht eingesehen werden kann.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 04.04.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 35.800,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 5.600,00 €
lfd. Nr. 2: 8.200,00 €
lfd. Nr. 3: 14.100,00 €
lfd. Nr. 4: 300,00 €
lfd. Nr. 5: 3.400,00 €
lfd. Nr. 6: 4.200,00 €
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Für Überweisungen/Einzahlungen auf das entsprechende Konto sind folgende Angaben erforderlich:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE65 8100 0000 0081 0015 81
BIC: MARKDEF1810
Dabei muss als Verwendungszweck angegeben werden: 1207-95/4130/11115-9 K 38/22; andernfalls ist eine Zuordnung nicht möglich.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes