Zwangsversteigerung im Auftrag des Amtsgericht Haldensleben / Az:9 K 50-17Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 9 K 50-17
Versteigerungstermin:
Mo, den 21.01.2019, 09:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Haldensleben
Stendaler Straße 18, 39340 Haldensleben
Saal:
14
Verkehrswert:
102.260,00 EUR
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
39345
Neuenhofe
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Im Wege der Zwangsvollstreckung
zwecks Aufhebung der Gemeinschaft sollen versteigert werden:
- Die im Grundbuch von Neuenhofe Blatt 540 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 1
Gemarkung Neuenhofe, Flur 3, Flurstück 46
Landwirtschaftliche Fläche
Größe: 5.820 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Neuenhofe, Flur 4, Flurstück 52
Landwirtschaftliche Fläche
Größe: 4.700 m²
lfd. Nr. 3
Gemarkung Neuenhofe, Flur 4, Flurstück 147/53
Landwirtschaftliche Fläche
Größe: 67.347 m²
lfd. Nr. 4
Gemarkung Neuenhofe, Flur 4, Flurstück 148/54
Landwirtschaftliche Fläche
Größe: 1.818 m²
Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.12.2017 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 7.200,00 €
lfd. Nr. 2: 6.000,00 €
lfd. Nr. 3: 86.200,00 €
lfd. Nr. 4: 2.300,00 €
- Das im Grundbuch von Neuenhofe Blatt 779 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Neuenhofe, Flur 3, Flurstück 438/75
Grünfläche, Der Breite Hof
Größe: 450 m²
Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.12.2017 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 560,00 €
Es handelt sich um unbebaute Grundstücke, welche der Nutzung als Acker- und Grünlandflächen dienen. Die Grundstücke sind bis zum 30.09.2027 verpachtet.
Gesamtverkehrswert: 102.260,00 €Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Für Überweisungen/Einzahlungen auf das entsprechende Konto sind folgende Angaben erforderlich:Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE65 8100 0000 0081 0015 81
BIC: MARKDEF1810
Dabei muss als Verwendungszweck angegeben werden: 1207-95/4130/11115-9 K 50/17; andernfalls ist eine Zuordnung nicht möglich.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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