Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Magdeburg / Az:38a K 13-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 38a K 13-22
Versteigerungstermin: Mi, den 11.10.2023, 10:00
Mi, den 11.10.2023, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Magdeburg Justizzentrum, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg
Saal: 1
Verkehrswert: 1.000.000,00 EUR
Objektart: Mehrfamilienhaus
Objektanschrift: Wielandstraße 23,
39108 Magdeburg, Stadtteil Stadtfeld Ost

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 110457 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Magdeburg, Flur 248, Flurstück 141
Wohnbaufläche, Wielandstraße 23
Größe: 524 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus (Baujahr 1912/1913, Modernisierung 1997/1998) mit 8 Wohnungen. Alle Wohnungen verfügen über je einen Balkon und je zwei Sanitärbereiche sowie einen Abstellraum. Gesamtwohnfläche: 766 m². Keine eigenen Stellplätze vorhanden, parken nur im öffentlichen Raum möglich. Beheizung des Objekts erfolgt über Fremdeigentum/Vertrag mit externer Firma für Energieversorgung.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 06.04.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 1.000.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.

Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen. Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 13/22 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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