Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Magdeburg / Az:38a K 24-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 38a K 24-21
Versteigerungstermin:
Mo, den 04.09.2023, 10:00
Mo, den 04.09.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Magdeburg
Justizzentrum, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg
Saal:
1
Verkehrswert:
3.500,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Gübser Weg,
39114
Magdeburg, Berliner Chaussee
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 105191 eingetragene Grundstück
Gemarkung Magdeburg, Flur 722, Flurstück 81/9
Grünfläche, Gübser Weg, Kleingartenanlage
Größe: 483 m²
Objektbeschreibung:
Unbebautes Grundstück, als Kleingarten nutzbar (gehört aber nicht zu einer Kleingartenanlage).
Zustand: Verwildert, mit Abfällen und Wellasbestplatten. Ruinöser, kleiner Überbau im südwestlichen Bereich.
Zuwegung: Über kleinen Weg (nicht befahrbar) an östlicher Grundstücksgrenze.
Derzeitige Nutzung: Keine (jedoch wird das Grundstück von den nördlich angrenzenden Grundstücksnutzern zum Gehen über das zu versteigernde Grundstück genutzt - ohne dingliche Sicherung [Wegerecht, o.ä.]).
Der Versteigerungsvermerk wurde am 10.09.2021 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 3.500,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden. Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen.
Die Überweisung ist daher mindestens 2 Wochen vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 24/21 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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