Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Magdeburg / Az:38a K 35-21

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 38a K 35-21
Versteigerungstermin: Mi, den 06.11.2024, 10:00
Mi, den 06.11.2024, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Magdeburg Justizzentrum, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg
Saal: 1
Verkehrswert: 8.500,00 EUR
Objektart: Grundstück
Objektanschrift: Saarbrücker Straße,
39122 Magdeburg, Stadtteil Salbke OT Lüttgen-Salbke

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 89875 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Magdeburg, Flur 476, Flurstück 2025/3
Wasserlauf, Sumpf, Saarbrücker Straße
Größe: 1.694 m²

Objektbeschreibung:
Unbebautes Hinterland-Grundstück (Teil des Biotops GB049 'Feuchtwiese am Spionskopf'), verkehrstechnisch nicht erschlossen. Überwiegend ungenutzt, laut Gutachten erfolgt jedoch eine offensichtliche Nutzung im nördlichen Grundstücksbereich von den angrenzenden Nachbargrundstücken als hausnahes Gartenland.
Ein genauer Grenzverlauf konnte nicht festgestellt werden, dieser kann nur über eine Grenzfeststellung (Vermessung auf Antrag) bestimmt werden.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 30.12.2021 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 8.500,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.

Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen. Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 35/21 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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