Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Magdeburg / Az:38a K 36-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 38a K 36-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 31.01.2024, 09:30
Mi, den 31.01.2024, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Magdeburg
Justizzentrum, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg
Saal:
1
Verkehrswert:
46.000,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Alt Fermersleben 64,
39122
Magdeburg, Fermersleben
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 18,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 112874 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Magdeburg, Flur 466, Flurstück 4590
Gebäude- und Freifläche, Mischnutzung mit Wohnen
Alt Fermersleben 64
Größe: 326 m²
Objektbeschreibung:
Unbebautes Grundstück, derzeitige Nutzung als 'wilde Parkfläche'. Das Grundstück liegt innerhalb eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans (Mariannenviertel), zudem innerhalb eines Sanierungsgebietes sowie innerhalb der Erhaltungssatzung für den Bereich Fermersleben.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 07.12.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 46.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.
Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen.
Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 36/22 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Gläubiger:
Landeshauptstadt Magdeburg
Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Julius–Bremer-Straße 8–10, 39104 Magdeburg
Telefon: 0391 540 2628
Aktenzeichen: 02.31-582/005-21 Antrag
Hinweis: Das (Vorverfahren-)Gutachten (38a K 1/21) wurde als Wertgrundlage für den Verkehrswert verwendet.
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