Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Magdeburg / Az:38a K 50-19
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 38a K 50-19
Versteigerungstermin:
Mi, den 03.03.2021, 09:30
Mi, den 03.03.2021, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Magdeburg
Justizzentrum, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg
Saal:
1
Verkehrswert:
180.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
An der Nachtweide 3,
39114
Magdeburg OT Pechau
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 23,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Aufgrund der aktuellen Lage (Corona) wird höflich gebeten, Besuche im Amtsgericht Magdeburg vorher telefonisch unter 0391 606 6908/6904 abzustimmen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung
zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Pechau Blatt 709 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Pechau, Flur 1, Flurstück 330/3
Wohnbaufläche, An der Nachtweide 3
Größe: 489 m²
Objektbeschreibung:Einfamilienhaus, Baujahr 1993, Wohnfläche ca. 124 m², nicht unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss. Zur Zeit der Gutachtenerstellung Eigennutzung. Mitversteigert wird die Einbauküche als Zubehör - ohne Wert. Eine Garage und 2 Pkw-Stellplätze sind vorhanden.
Eine Innenbesichtigung ist im Rahmen der Gutachtenerstellung erfolgt, Fotoaufnahmen wurden aber nicht gestattet.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 23.07.2019 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 180.000,00 €Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Ansprechpartner Antragstellerseite:RA Eötvös
Frankfurter Landstraße 2-4, 61440 Oberursel
Telefon: 06171 3098
Telefax: 06171 3419
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