Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Magdeburg / Az:38a K 7-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 38a K 7-22
Versteigerungstermin: Mo, den 03.07.2023, 10:00
Mo, den 03.07.2023, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Magdeburg Justizzentrum, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg
Saal: 1
Verkehrswert: 406.000,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Zeddenicker Weg 9,
39114 Magdeburg, Berliner Chaussee

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 25,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft sollen versteigert werden:
  1. Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 100276 eingetragene Grundstück

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Magdeburg, Flur 723, Flurstück 10106
    Grünfläche, Zeddenicker Weg 9
    Größe: 111 m²

  2. Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 100276 eingetragene Grundstück

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Magdeburg, Flur 723, Flurstück 10118
    Wohnbaufläche, Zeddenicker Weg 9
    Größe: 1.128 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Die Bewertung beider Grundstücke erfolgte im Rahmen einer Außenbesichtigung.
zu 1.: Gemäß Aussage der Eigentümer: Gartengrundstück, ohne eigene Zuwegung (Zuwegung erfolgt über Fremdgrundstück - ohne dingliche Sicherung).
zu 2.: Einfamilienhaus, Baujahr 2006, Wohnfläche: 146 m², in Eigennutzung.

Der Versteigerungsvermerk wurde - lastend an beiden Grundstücken - am 21.03.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert zu 1. und 2.: 406.000,00 € Gesamtverkehrswert (Außenbesichtigung)
Einzelwerte:
zu 1.: 4.800,00 €
zu 2.: 401.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) Montag bis Freitag zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.

Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen. Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 7/22 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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