Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Magdeburg / Az:38a K 8-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 38a K 8-21
Versteigerungstermin:
Mi, den 17.01.2024, 10:00
Mi, den 17.01.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Magdeburg
Justizzentrum, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg
Saal:
1
Verkehrswert:
825.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Am Sudenburger Tor 5,
39104
Magdeburg, Altstadt
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung
zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 103227 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Magdeburg, Flur 152, Flurstück 81/6
Mischnutzung mit Wohnen, Am Sudenburger Tor 5
Größe: 392 m²
Objektbeschreibung:
Mehrfamilienhaus, Baujahr 1883, Wohn-/Nutzfläche ca. 1.000 m².
Es besteht keine Hausverwaltung.
Laut Gutachten: Schäden/Mängel/Holzschutzmaßnahmen um 1987.
Keine eigenen Kfz-Stellplätze vorhanden.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 26.04.2021 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 825.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.
Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen.
Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 8/21 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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