Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Magdeburg / Az:38b K 44-18
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 38b K 44-18
Versteigerungstermin:
Mo, den 08.08.2022, 09:00
Mo, den 08.08.2022, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Magdeburg
Justizzentrum, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg
Saal:
1
Verkehrswert:
100.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Schönebecker Straße 3a,
39104
Magdeburg, Buckau
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 31,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Besuche im Amtsgericht Magdeburg zum Zwecke der Einsichtnahme in die Gutachten sind auf Grund der aktuellen Lage (Corona) vorher telefonisch abzustimmen.
→ für Gutachten mit dem Aktenzeichen: 38a K ... : Tel. 0391 606 6908 oder 606 6904
→ für Gutachten mit dem Aktenzeichen: 38b K ... : Tel. 0391 606 6906 oder 606 6902
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Der im Wohnungsgrundbuch von Magdeburg Blatt 70813, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene
33,849 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Magdeburg, Flur 440, Flurstück 351/1
Gebäude- und Freifläche, Schönebecker Straße 3 A
Größe: 661 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung 3. Obergeschoss rechts mitte mit Kellerraum, Nr. 8 des Aufteilungsplans.
Objektbeschreibung: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer).
Der Versteigerungsvermerk wurde am 24.07.2018 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 100.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.065) während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte
mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38b K 44/18 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Gläubiger:
Landeshauptstadt Magdeburg - Stadtkasse -
Julius-Bremer-Straße 8-10, 39104 Magdeburg
Frau Naveau
Aktenzeichen: 02.31-582/028-18
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