Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Merseburg / Az:16 K 18-20
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 16 K 18-20
Versteigerungstermin:
Di, den 21.03.2023, 09:00
Di, den 21.03.2023, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Merseburg
Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, 06217 Merseburg (Saale)
Saal:
5
Verkehrswert:
155.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Gartenweg 6,
06279
Schraplau
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Auf die Einhaltung der zum Zeitpunkt des Versteigerungstermins geltenden Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt wird hingewiesen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung
zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:
Das im Gebäudegrundbuch von Schraplau Blatt 91, lfd. Nr. 2 des Bestandsverzeichnisses eingetragene
Gebäude
Gemarkung Schraplau, Flur 3, Flurstück 583
Gebäude- und Freifläche, Gartenweg 6
Größe: 501 m²
Objektbeschreibung:
Selbständiges Gebäudeeigentum an einem unterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss nebst Anbau.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 24.08.2020 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 155.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Merseburg (Zimmer Nr. 311) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag von 13 bis 17 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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