Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Merseburg / Az:16 K 2-23

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 16 K 2-23
Versteigerungstermin: Di, den 28.11.2023, 11:00
Di, den 28.11.2023, 11:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Merseburg Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, 06217 Merseburg (Saale)
Saal: 5
Verkehrswert: 34.500,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Ringstraße 18,
06242 Braunsbedra OT Schortau

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:

Die im Grundbuch von Braunsbedra Blatt 1681 eingetragenen Grundstücke

lfd. Nr. 1
Gemarkung Braunsbedra, Flur 14, Flurstück 77
Wohnbaufläche, Ringstraße 18
Größe: 212 m²

lfd. Nr. 2
Gemarkung Braunsbedra, Flur 14, Flurstück 78
Wohnbaufläche, Ringstraße
Größe: 1 m²

Objektbeschreibung:
Sanierungsbedürftiges Wohnhaus (freistehend zweigeschossig mit Anbau im Erdgeschoss) sowie Nebengebäude im Ortsteil Schortau, Ringstraße 18.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 01.02.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Gesamtverkehrswert: 34.500,00 €

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.


Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Merseburg (Zimmer Nr. 311) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag von 13 bis 17 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE27 8100 0000 0081 0015 86
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1311 16 K 2/23 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Gläubiger/Ansprechpartner:
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Telefon: 0791 46 2587
Aktenzeichen: KBS 2

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