Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Merseburg / Az:16 K 32-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 16 K 32-21
Versteigerungstermin:
Di, den 14.03.2023, 09:00
Di, den 14.03.2023, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Merseburg
Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, 06217 Merseburg (Saale)
Saal:
5
Verkehrswert:
303.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Feldschlößchenweg 36,
06217
Merseburg
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 14,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Auf die Einhaltung der zum Zeitpunkt des Versteigerungstermins geltenden Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt wird hingewiesen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung
zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Merseburg Blatt 10028 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Merseburg, Flur 49, Flurstück 92
Mischnutzung mit Wohnen, Feldschlößchenweg 36
Größe: 513 m²
Objektbeschreibung:
Zweigeschossiges, unterkellertes Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und insgesamt drei Wohneinheiten im Feldschlößchenweg 36.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 08.09.2021 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 303.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Merseburg (Zimmer Nr. 311) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag von 13 bis 17 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes