Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Merseburg / Az:16 K 4-20
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 16 K 4-20
Versteigerungstermin:
Mi, den 21.04.2021, 11:30
Mi, den 21.04.2021, 12:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Merseburg
Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, 06217 Merseburg (Saale)
Saal:
5
Verkehrswert:
65.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Christianenstraße 5,
06217
Merseburg
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Hinweis:
Auf die Einhaltung der zum Zeitpunkt des Versteigerungstermins geltenden Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt wird hingewiesen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
Die im Grundbuch von Merseburg Blatt 11348 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 1
Gemarkung Merseburg, Flur 35, Flurstück 17/2
Wohnbaufläche, Christianenstraße
Größe: 55 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Merseburg, Flur 35, Flurstück 34/2
Wohnbaufläche, Christianenstraße 5
Größe: 729 m²
lfd. Nr. 3
Gemarkung Merseburg, Flur 35, Flurstück 200
Wohnbaufläche, Christianenstraße
Größe: 224 m²
Objektbeschreibung:Mit einem leerstehenden Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück in einem ruinösen Zustand (Christianenstraße 5) sowie zwei Grundstücke als Arrondierungsflächen.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 04.02.2020 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 65.000,00 €Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 2.000,00 €
lfd. Nr. 2: 48.000,00 €
lfd. Nr. 3: 15.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Merseburg (Zimmer Nr. 114) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag von 13 bis 17 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Gläubiger/Ansprechpartner:Debeka Bausparkasse AG
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, 56063 Koblenz
Frau Strunk
Telefon: 0261 9434 496
Vertrags-Nr.: 201976650
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