Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Merseburg / Az:16 K 40-21

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 16 K 40-21
Versteigerungstermin: Di, den 09.05.2023, 10:45
Di, den 09.05.2023, 11:15
Versteigerungsort: Amtsgericht Merseburg Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, 06217 Merseburg (Saale)
Saal: 5
Verkehrswert: 2.000,00 EUR
Objektart: Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift: 06268 Querfurt OT Ziegelroda
Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 3,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Ziegelroda Blatt 997 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses
Gemarkung Ziegelroda, Flur 8
Flurstück 1/11, Landwirtschaft, Landwirtschaftliche Betriebsfläche, Im Tonbirken, Größe: 3.010 m²
Flurstück 1/12, Gehölz, Im Tonbirken, Größe: 343 m²

Objektbeschreibung:
Bei dem Versteigerungsgrundstück handelt es sich um ein 3.353 m² großes Grundstück, bestehend aus zwei Flurstücken. Laut Gutachter ist der größte Teil als Grünlandgrundstück nutzbar. Auf einer kleinen Fläche befinden sich Rudimente eines eingefallenen Überdachs. Überbau vorhanden. Eine Fläche von ca. 343 m² ist verholzt (Geringstland).

Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.12.2021 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 2.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Merseburg (Zimmer Nr. 311) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag von 13 bis 17 Uhr eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE27 8100 0000 0081 0015 86
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1311 - 16 K 40/21 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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