Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Merseburg / Az:16 K 42-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 16 K 42-21
Versteigerungstermin:
Di, den 19.11.2024, 10:30
Di, den 19.11.2024, 11:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Merseburg
Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, 06217 Merseburg (Saale)
Saal:
5
Verkehrswert:
10.800,00
EUR
Objektart:
Wohnen/Gewerbe
Objektanschrift:
An der Eiche 6,
06231
Leuna OT Kötzschau
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Kötzschau Blatt 1844 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses
Gemarkung Kötzschau, Flur 2, Flurstück 109/3
Wohnbaufläche, An der Eiche 6
Größe: 540 m²
Objektbeschreibung:
Laut Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einem ehemaligen Wohngebäude und einem Nebengebäude (Lager-/Stallgebäude). Beide Gebäude sind älterer Bauart und haben einen unzureichenden baulichen Zustand. Eine Überbauung ist vorhanden sowie eine ungünstige Verkehrsanbindung an öffentliche Verkehrswege wegen geringer Grundstücksbreite an der Straße. Der Zugang zu dem Grundstück hat eine geringe Breite (ca. 1,25 m).
Der Sachverständige konnte nur eine Außenbesichtigung vornehmen.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 25.01.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 10.800,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Merseburg (Zimmer Nr. 311) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag von 13 bis 17 Uhr eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE27 8100 0000 0081 0015 86
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1311 16 K 42/21 – Sicherheitsleistung für ...
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Gläubiger/Ansprechpartner:
Stadt Leuna
Aktenzeichen: 115548
Telefon: 03461 840 207
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