Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Merseburg / Az:16 K 43-20

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 16 K 43-20
Versteigerungstermin: Di, den 19.11.2024, 09:00
Di, den 19.11.2024, 09:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Merseburg Amtsgericht Merseburg, Geusaer Straße 88, 06217 Merseburg (Saale)
Saal: 5
Verkehrswert: 82.000,00 EUR
Objektart: Wohnen/Gewerbe
Objektanschrift: Lederberg 29,
06268 Querfurt

Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Querfurt Blatt 3508 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses
Gemarkung Querfurt, Flur 17, Flurstück 1107
Mischnutzung mit Wohnen, Lederberg 29
Größe: 265 m²

Objektbeschreibung:
Laut Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einem an der Straßenfront gelegenen, gemischt genutzten Wohngebäude und einem auf der Gartenseite gelegenen Nebengebäude. Das Wohngebäude besteht aus Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und nicht ausgebautem Dachgeschoss (Baujahr unbekannt, etwa um 1875). Das Grundstück ist Bestandteil des Denkmalbereiches 'Altstadt' in Querfurt (DSchG-LSA gilt). Laut Gutachter wurde mit der Sanierung begonnen. Baumängel, Bauschäden und angestaute Reparaturen sind vorhanden.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 07.08.2020 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 82.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Merseburg (Zimmer Nr. 311) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag von 13 bis 17 Uhr eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE27 8100 0000 0081 0015 86
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1311 - 16 K 43/20 - Sicherheitsleistung für ...

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Gläubiger/Ansprechpartner:
Saalesparkasse Halle
Telefon: 0345 2320 548

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