Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Oschersleben / Az:15 K 11-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 15 K 11-23
Versteigerungstermin:
Di, den 01.10.2024, 13:00
Di, den 01.10.2024, 13:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Oschersleben
Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben
Saal:
2
Verkehrswert:
35.000,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
39397
Gröningen OT Dalldorf
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 8,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
- Das im Grundbuch von Gröningen Blatt 10299 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Gröningen, Flur 3, Flurstück 31
Landwirtschaft, Grünfläche, Unter den Gärten
Größe: 876 m²
- Das im Grundbuch von Gröningen Blatt 10346 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Gröningen, Flur 3, Flurstück 32
Landwirtschaft, Grünfläche, Unter den Gärten
Größe: 869 m²
Der Versteigerungsvermerk wurde am 01.06.2023 in beiden Grundbüchern eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 35.000,00 €
Verkehrswerte:
Grundstück Gröningen Blatt 10299: 17.600,00 €
Grundstück Gröningen Blatt 10346: 17.400,00 €
Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Zimmer Nr. 17) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind
keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG.
Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 11/23 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie das Merkblatt des Amtsgerichtes (pdf-Datei)
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