Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Oschersleben / Az:15 K 15-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 15 K 15-22
Versteigerungstermin:
Di, den 05.09.2023, 10:00
Di, den 05.09.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Oschersleben
Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben
Saal:
2
Verkehrswert:
48.300,00
EUR
Objektart:
Wohnen/Gewerbe
Objektanschrift:
Morslebener Straße 2,
39365
Harbke
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 19,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
- Die im Grundbuch von Harbke Blatt 1057 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 2
Gemarkung Harbke, Flur 1, Flurstück 427/0
Gebäude- und Freifläche, Morslebener Straße 2
Größe: 352 m²
lfd. Nr. 3
Gemarkung Harbke, Flur 1, Flurstück 431/0
Gebäude- und Freifläche, Morslebener Straße 2
Größe: 90 m²
lfd. Nr. 4
Gemarkung Harbke, Flur 10
Flurstück 173/0, Gebäude- und Freifläche, Morslebener Straße 2, Größe: 91 m²
Flurstück 174/0, Gebäude- und Freifläche, Morslebener Straße 4, Größe: 28 m²
- Das im Grundbuch von Harbke Blatt 1392 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Harbke, Flur 10
Flurstück 17/0, Industrie- und Gewerbefläche, Morslebener Straße, Größe: 37 m²
Flurstück 18/0, Mischnutzung mit Wohnen, Morslebener Straße 2, Größe: 394 m²
Der Versteigerungsvermerk wurde am 22.06.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 48.300,00 €
Einzelverkehrswerte:
Grundbuch von Harbke Blatt 1057 lfd. Nr. 2: 5.010,00 €
Grundbuch von Harbke Blatt 1057 lfd. Nr. 3: 5.100,00 €
Grundbuch von Harbke Blatt 1057 lfd. Nr. 4: 2.780,00 €
Grundbuch von Harbke Blatt 1392 lfd. Nr. 1: 35.400,00 €
Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Zimmer Nr. 17) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind
keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG.
Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 15/22 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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