Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Oschersleben / Az:15 K 3-23

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 15 K 3-23
Versteigerungstermin: Di, den 01.10.2024, 09:00
Di, den 01.10.2024, 09:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Oschersleben Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben
Saal: 2, Haus 2
Verkehrswert: 1,00 EUR
Objektart: Grundstück
Objektanschrift: Kirchplatz 3,
39397 Gröningen

Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Gröningen Blatt 3126 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 2
Gemarkung Gröningen, Flur 11, Flurstück 590
Wohnbaufläche, Kirchplatz 3
Größe: 473 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Wohnbaufläche, bebaut mit einem leerstehenden, unterkellerten, zweigeschossigen Wohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss. Die bauliche Anlage ist nach dem äußeren Anschein in einem schlechten bzw. desolaten Zustand mit diversen Mängeln (Risse an Fassade, freiliegendes Fachwerk, Verformung des Dachstuhls, Feuchtigkeitsschäden etc.) und wurde vom Gutachter als abrissreif eingeschätzt. Es wurden bereits Ersatzvornahmen zur Sicherung des Gebäudes durchgeführt. Das Bewertungsobjekt liegt in Nähe zu einem Kulturdenkmal, so dass die denkmalschutzrechtlichen Beschränkungen eingehalten werden müssen. Es erfolgte keine Innenbesichtigung des Objektes.

Der Verkehrswert wurde insgesamt festgesetzt auf 1,00 €.

Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Zimmer Nr. 17) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.

Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 3/23 Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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