Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Oschersleben / Az:15 K 32-21

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 15 K 32-21
Versteigerungstermin: Di, den 03.09.2024, 10:00
Di, den 03.09.2024, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Oschersleben Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben
Saal: 2
Verkehrswert: 5.000,00 EUR
Objektart: Grundstück
Objektanschrift: Mittelstraße 12,
39397 Gröningen

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 8,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Gröningen Blatt 4629 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Gröningen, Flur 11, Flurstück 657
Wohnbaufläche, Mittelstraße (12)
Größe: 110 m²

Der Versteigerungsvermerk wurde am 10.11.2021 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 5.000,00 €

Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Zimmer Nr. 17) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.

Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 32/21 Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.


Bitte beachten Sie das Merkblatt des Amtsgerichtes (pdf-Datei)


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