Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Oschersleben / Az:15 K 33-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 15 K 33-21
Versteigerungstermin:
Di, den 04.07.2023, 10:00
Di, den 04.07.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Oschersleben
Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben
Saal:
2
Verkehrswert:
1,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Columbusstraße 33,
39393
Hamersleben
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden das im Grundbuch von Hamersleben Blatt 1101 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Hamersleben, Flur 3, Flurstück 646
Wohnbaufläche, Columbusstraße 33
Größe: 453 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Wohnbaufläche, bebaut mit einem nicht unterkellerten, eingeschossigen Wohngebäude (geschätztes Baujahr um 1900, augenscheinliche Feuchtigkeitsschäden, befriedigender Bauzustand) und einem von der Bausubstanz überalterten Nebengebäude.
Es erfolgte aufgrund des verwilderten Zustands und des fehlenden Zugangs nur eine Außenbesichtigung der Gebäude. Es besteht Denkmalschutz bei Eingriffen in das Erdreich.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 24.11.2021 in das Grundbuch eingetragen.
Festgesetzter Verkehrswert: 1,00 €
Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Zimmer Nr. 17) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind
keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG.
Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 33/21 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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