Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Oschersleben / Az:15 K 39-21
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 15 K 39-21
Versteigerungstermin:
Di, den 06.06.2023, 15:00
Di, den 06.06.2023, 15:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Oschersleben
Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben
Saal:
2
Verkehrswert:
48.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Hakeborner Weg 17,
39397
Kroppenstedt
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 12,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
- Das im Grundbuch von Kroppenstedt Blatt 2530 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Kroppenstedt, Flur 10, Flurstück 116/36
Gebäude- und Freifläche, Hakeborner Weg 17
Größe: 622 m²
Der Versteigerungsvermerk wurde am 07.12.2021 in das Grundbuch eingetragen.
- Die im Grundbuch von Kroppenstedt Blatt 2532 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 1
Gemarkung Kroppenstedt, Flur 10, Flurstück 116/33
Gebäude- und Freifläche, Hakeborner Weg
Größe: 343 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Kroppenstedt, Flur 10, Flurstück 116/35
Gebäude- und Freifläche, Hakeborner Weg 17
Größe: 634 m²
Der Versteigerungsvermerk wurde am 07.12.2021 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 48.000,00 €
Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Zimmer Nr. 17) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind
keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG.
Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 39/21 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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